Auftragsverarbeitung (AVV)
Wenn wir für Sie personenbezogene Daten verarbeiten, schließen wir einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Diese Seite fasst die wesentlichen Inhalte zusammen; den unterschriftsreifen Vertrag stellen wir Ihnen auf Anfrage zur Verfügung.
1. Gegenstand und Dauer
Gegenstand ist die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der von Ihnen beauftragten IT-Betreuung, insbesondere Administration von E-Mail-, Cloud-, Web- und Arbeitsplatzsystemen.
Die Verarbeitung erfolgt für die Dauer des Betreuungsvertrags und endet mit dessen Beendigung.
2. Art, Umfang und Zweck
Verarbeitet werden Kontaktdaten, Kommunikationsinhalte, Nutzungs- und Protokolldaten sowie in Ihren Systemen gespeicherte Daten, soweit für Betrieb und Support erforderlich.
Ein Zugriff erfolgt ausschließlich zweckgebunden, dokumentiert und auf das erforderliche Maß beschränkt.
3. Weisungsbindung
Wir verarbeiten Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, also Ihres Unternehmens.
Halten wir eine Weisung für rechtswidrig, weisen wir Sie darauf hin und dürfen die Ausführung aussetzen.
4. Technische und organisatorische Maßnahmen
Verschlüsselte Übertragung (TLS 1.3), verschlüsselte Backups, Zwei-Faktor-Authentifizierung, Rollen- und Rechtekonzept sowie protokollierte Administrationszugriffe.
Rechenzentren in Deutschland mit Zertifizierung nach ISO 27001, Zutrittskontrolle und redundanter Stromversorgung.
5. Unterauftragnehmer
Wir setzen Unterauftragnehmer für Hosting, Backup und E-Mail-Infrastruktur ein. Eine aktuelle Liste erhalten Sie auf Anfrage.
Wechsel oder Neuaufnahme teilen wir rechtzeitig mit; Sie können widersprechen.
6. Betroffenenrechte und Meldepflichten
Wir unterstützen Sie bei Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschersuchen betroffener Personen.
Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten melden wir Ihnen unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis.
7. Löschung und Rückgabe
Nach Vertragsende geben wir alle Daten zurück oder löschen sie nach Ihrer Wahl – einschließlich bestehender Sicherungskopien nach Ablauf der Backup-Zyklen.
Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt; die Löschung wird auf Wunsch bestätigt.
8. Kontrollrechte
Sie sind berechtigt, die Einhaltung der vereinbarten Maßnahmen zu überprüfen, nach Ankündigung auch vor Ort.
Auf Anfrage stellen wir Nachweise, Zertifikate und Prüfberichte unserer Rechenzentrumsbetreiber bereit.